Rechtsanwalt De Luise

Rechtsanwalt Marco De Luise hat in Hamburg und Neapel studiert und sein Erstes Juristisches Staatsexamen 2001 abgelegt.

Sein Rechtsreferendariat hat er in Schleswig-Holstein und Sydney, Australien, absolviert und ist seit 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vertretungsberechtigt bei allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Durch seine freie Mitarbeit bei dem renommierten Grundeigentümer- Verband Hamburg ist Herr Rechtsanwalt De Luise vor allem im Bereich des Immobilienrechts beratend tätig und zwar in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Immobilie ergeben.

Rechtsanwalt De Luise berät Sie auch gerne auf Italienisch, Französisch oder Englisch.